Krebsvorsorge
Die gesetzliche geregelte Krebsvorsorgeuntersuchung wird ab dem 21. Lebensjahr einmal jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten.
Sie umfasst den Krebsabstrich vom Gebärmutterhals, den sogenannten PAP-Test und eine gynäkologische Tastuntersuchung.
Ab dem 31. Lebensjahr kommen eine Tastuntersuchung der Brust und eine Inspektion der Haut hinzu.
Ab dem 51. Lebensjahr wird die Untersuchung ergänzt durch eine Tastuntersuchung des Enddarms und einen Test auf Blut im Stuhl (Hämocult).
Impfungen
Für Mädchen ab dem Eintritt in die Pubertät empfiehlt das Robert-Koch-Institut die Impfung gegen HPV. Diese Humanen Papillom Viren werden unbemerkt durch Geschlechtsverkehr übertragen. Sie stellen den Auslöser für Gebärmutterhalskrebs dar. Eine Impfung schützt vor den häufigsten und aggressivsten Viren dieser Gruppe und reduziert dadurch stark das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Diese Impfung wird auch in unserer Praxis durchgeführt.
Spätestens bei Planung einer Schwangerschaft sollte der Schutz gegen Röteln überprüft werden. Eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft kann schwere Schädigungen am ungeborenen Baby verursachen. Deshalb überprüfen wir gern Ihren Impfstatus und frischen die benötigten Impfungen gegebenenfalls auf.
IGeL-Leistungen
Bei der individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) handelt es sich um wünschenwerte, nützliche und medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die leider nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehören. Aus ärztlicher Sicht sind sie aber sehr empfehlenswert. Die individuellen Gesundheitsleistungen geben Ihnen die Möglichkeit, eine optimale medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen.